Der Regio-Verkehrsverbund Lörrach

Der Tarif des Regio-Verkehrsverbundes Lörrach gilt innerhalb der politischen Grenzen des Landkreises Lörrach. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Punktekarten und Zeitkarten der benachbarten Tarifgebiete. Kombikarten zur Regio-Karte können jeweils für eine angrenzende Zone des WTV (Waldshut) oder RVF (Freiburg) gekauft werden. Die Kombikarte gilt nur in Verbindung mit einer RVL-Monatskarte gleicher Gültigkeit. Innerhalb des Verbundgebietes gilt prinzipiell der Verbundtarif. Für Fahrten von oder nach außerhalb des Verbundgebietes gilt immer der Tarif des benutzten Verkehrsunternehmens.

Einzelfahrausweise gelten jeweils nur für einfache Fahrt, Fahrtunterbrechungen sind nur zum Umsteigen erlaubt. Sie haben - als Beispiel - einen Fahrschein von Basel nach Schopfheim gelöst. Mit diesem ist es nicht erlaubt in Lörrach auszusteigen um etwas zu erledigen, selbst dann nicht, wenn die zulässige Zeit von zwei Stunden nicht überschritten wird.

Nicht gültig !

Das Umwelt-Abo des TNW gilt nur auf der Verbindungsbahn Basel SBB - Basel Badischer Bahnhof, nicht wie fälschlich angenommen im gesamten RVL-Gebiet oder zumindest bis Riehen. Beachten Sie bitte auch, dass seit 01.04.1999 die Halb-Tax-Ermäßigung für Tram-Karten innerhalb des RVL ebenfalls nicht mehr gilt !

Das Kombiticket RVL-Zone 2 zum WT-Ticket gilt nur bis Grenzach, nicht bis Basel Bad Bf.

Bitte beachten Sie weiter, dass es in anderen Verbünden gleichlautende Zonen gibt. So ist z.B. ein WT-Ticket mit den Zonen 1 + 2 nicht in den RVL-Zonen 1 + 2 gültig !

Wie errechnet sich der Fahrpreis ?

Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der durchfahrenen Zonen. Hierbei ist die Zone 8 (Basel) eine Ausnahme, diese wird nur als eigenständige Zone gerechnet wenn die Fahrt in dieser Zone beginnt oder endet.

Anschlussfahrscheine

Haben Sie einen Zeitfahrschein für bestimmte Zonen wollen aber in anderen Zonen fahren, kaufen Sie sich bitte einen Anschlussfahrschein. Diesen bekommen Sie an einem Fahrkartenschalter oder im Zug. Für das Lösen im Zug gilt jedoch, dass Sie sich vor Erreichen des letzten Bahnhofs bis zu dem Ihre Karte gilt beim Zugbegleiter melden müssen. Sie bekommen dann einen Fahrschein zum normalen Fahrpreis für die Zone(n) die Sie noch benötigen. Melden Sie sich nicht schreibt der Tarif vor, dass das Erhöhte Beförderungsentgeld in Höhe von derzeit mindestens 40,00 Euro entrichtet werden muss.

Auf der Rückfahrt lösen Sie bitte am Automat einen Fahrschein für die Zone(n) die Sie noch benötigen. Lösen Sie nicht bis zum ersten Bahnhof an dem Ihre Karte wieder gilt, sonst bezahlen Sie zuviel. Beispiel:

Sie haben die Zonen 1+6 auf Ihrer RegioCard und wollen nach Basel, melden Sie sich bitte vor Erreichen von Riehen und Sie bekommen einen Fahrschein für die Zone 8. Bei der Rückfahrt geben Sie am Automat Basel als Fahrziel ein (einziges Fahrziel in der Zone 8) und Sie bekommen den richtigen Fahrschein.

Haben Sie die Zonen 6+7 melden Sie sich bitte vor Erreichen von Steinen, in Basel geben Sie z.B. Lörrach oder Brombach als Fahrziel ein und bekommen wieder den richtigen Fahrschein.

Haben Sie einen Einzelfahrausweis gelöst und wollen weiter fahren, müssen Sie ebenfalls einen Anschlussfahrschein kaufen, Einzelfahrausweisen können nicht angerechnet werden !

Sie haben die Regiocard und wollen aus dem Verbundgebiet heraus fahren:

Melden Sie sich vor erreichen des letzten Gültigkeitsbahnhofs Ihrer Karte bei uns. Für den Anschlussfahrschein gelten auch die Ermäßigungen der DB AG.

Punktekarten

Entwerten Sie Ihre Punktekarten bitte vor Antritt der Fahrt selbst. Am Entwerter sind Tafeln angebracht aus denen Sie die nötige Punktezahl ersehen können. Im Zug ist eine Entwertung von Punktekarten nur gestattet wenn der Entwerter außer Betrieb ist. In allen anderen Fällen müssen Sie Einzelfahrscheine - unter Umständen zum Zugpreis - kaufen. Ist eine Entwertung im Zug nötig melden Sie sich bitte unverzüglich beim Zugbegleiter. Tun Sie das nicht müssen wir laut Tarif das erhöhte Beförderungsentgeld in Höhe von derzeit 40,00 Euro verlangen. Eine handschriftliche Entwertung durch Sie selbst wird vom RVL nicht toleriert.

Verkauf von Zeitkarten

Im Zug werden keine Zeitkarten verkauft. Diese bekommen Sie nur an Automaten, Schaltern oder in Bussen der verschiedenen Gesellschaften. An Automaten an den Bahnhöfen bekommen Sie Zeitkarten nur gegen Bargeld, nicht auf Magnetkarte der Busgesellschaften. Diese Magnetkarten können auch im Zug nicht gelesen werden, es ist immer auch der Quittungsabschnitt mitzuführen.

Nachlösen

Innerhalb des RVL gilt: Wer keinen gültigen Fahrschein besitzt und sich nicht unverzüglich und unaufgefordert beim Zugbegleiter meldet hat das erhöhte Beförderungsentgeld von derzeit 40,00 Euro zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Fahrausweisautomat außer Betrieb war.

Sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Fahrscheines sein obwohl ein Fahrausweisautomat betriebsbereit oder eine Fahrkartenausgabe geöffnet war müssen Sie den Zugpreis bezahlen. 

Hier finden Sie die Beförderungsbedingungen des RVL.


Tarifänderung zum 01.10.1999 im RVL

Folgende Tarifänderungen werden umgesetzt:

Alle Schülermonatskarten gelten montags bis Freitags ab 14:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie während der Ferien, ganztägig im gesamten Verbundgebiet des RVL. Während der anderen Zeiten und an beweglichen Ferientagen gelten sie nur auf den eingetragenen Zonen.


Alle Erwachsenenmonatskarten gelten an Wochenenden und Feiertagen im gesamten Verbundgebiet des RVL und berechtigen zur Mitnahme von bis zu vier Kindern bis inkl. 14 Jahren. An Werktagen gelten sie nur auf den eingetragenen Zonen.


An Werktagen ab 9:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig kann in allen Nahverkehrszügen der DB Regio AG im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes innerhalb des RVL-Verbundgebietes ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden.


Das RVL-Verbundgebiet entspricht den politischen Grenzen des Landkreises Lörrach.

RVL-Zonenplan

Updated 05.02.2003